Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Allgemeines
Diese AGB regeln die Beziehungen zwischen Cybex AG (nachfolgend CYBEX) und ihren Kunden (nachfolgend KUNDE). Sie gelten für alle Dienstleistungen und Produkte, insbesondere Planung, Lieferung, Installation und Wartung von Wasserveredlungssystemen für gesundes Wasser (GeWa). Abweichende Bedingungen des Kunden bedürfen der schriftlichen Zustimmung.
2. Begriffsbestimmungen
Zur Verständlichkeit gelten folgende Definitionen:
- Vertrag: Vereinbarung zwischen CYBEX und dem KUNDEN über Kauf und Lieferung von Produkten und Dienstleistungen.
- Verbraucher: Natürliche Person, die Produkte über den Webshop bezieht und nicht gewerblich handelt.
- CYBEX Energy: Geschäftsbereich der CYBEX AG, 9034 Eggersriet, CHE-114.646.166.
- Widerrufsrecht: Möglichkeit des Verbrauchers, innerhalb der Bedenkzeit vom Vertrag zurückzutreten.
- Produkte: Alle im Webshop bestellbaren Produkte, die von CYBEX geliefert werden.
- CO₂-Zylinder: Gasbehälter für Kohlendioxid.
- Website: www.cybex.ch/wasser inkl. Subdomänen.
- Webshop: www.cybex.ch/shop/ erreichbar über die Website.
3. Vertragsgegenstand
CYBEX Energy bietet Produkte und Dienstleistungen im Bereich Wasserveredlung und Wasseraufbereitung an – inklusive Beratung, Planung, Installation und Wartung.
4. Leistungsumfang
Leistungen ergeben sich aus dem Vertrag. Nicht enthaltene Arbeiten werden nach effektivem Aufwand berechnet. CYBEX erbringt Dienstleistungen nach Stand der Technik und geltenden Vorschriften.
5. Vertragsabschluss
5.1 Ein Vertrag gilt für abgeschlossen, indem der Kunde das Angebot von Cybex in ihrem Webshop durch die Einreichung einer Bestellung über den Webshop akzeptiert, oder ein Angebot / im Sinne einer Bestellung rechtsgültig unterzeichnet an CYBEX übermittelt, vorbehaltlich Artikels 4.2.
5.2 CYBEX ist berechtigt, aufgrund tatsächlicher Umstände und aus objektiv berechtigten Gründen eine Bestellung des KUNDEN zu weigern oder um mit der Ausführung der Bestellung zusätzliche oder abweichende Bedingungen zu verknüpfen.
5.3 Nachdem der Kunde das Angebot von CYBEX akzeptiert hat und nachdem die Zahlung ordnungsgemäss auf die im Webshop vorgegebene Art und Weise erfolgt ist, bekommt der KUNDE über E-Mail von Cybex AG eine Eingangsbestätigung.
6. Lieferfristen und Ausführung
CYBEX ist bestrebt, vereinbarte Lieferfristen nach Möglichkeit einzuhalten, wobei die Einhaltung nicht zugesichert wird. Dies gilt bei Lieferverzug von Artikeln, die nicht an Lager sind, sowie Sonderanfertigungen und Sonderanwendungen, hierbei werden die Lieferfristen nach bestem Ermessen freibleibend angegeben.
Im Anlagebau werde die vereinbarten Termine verbindlich, sobald der Werkvertrag rechtsgültig unterzeichnet ist, sowie die fälligen Anzahlungen geleistet sind. Die Termine gelten automatisch als verlängert, wenn Unterlagen, Genehmigungen, Materialien, usw., deren Vorhandensein nicht in der Verantwortung von CYBEX liegt, nicht rechtzeitig vorliegen, das Objekt nicht ungehindert zugänglich ist oder wenn der Kunde Änderungen und zusätzliche Arbeiten wünscht. Im Anlagebau können Bauseitige Verzögerungen (z.B. Installation des bauseitigen Elektrikers ist nicht fertiggestellt), die Einhaltung der vereinbarten Termine erschweren oder verunmöglichen. CYBEX haftet nicht für Folgen, die daraus entstehen. Sollte CYBEX eine vereinbarte Frist nicht einhalten können, hat der KUNDE schriftliche eine angemessene Nachfrist zur Erfüllung anzusetzen. Geht die Nichteinhaltung eines Liefertermins nicht auf CYBEX ausschliessliches Verschulden zurück, erwächst dem KUNDEN hieraus kein Recht vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz zu verlangen. Höhere Gewalt (z.B. Pandemien, Unwetter, usw.) entbindet CYBEX ohne weitere Ansprüche von Seiten des KUNDEN von den eingegangenen Lieferverpflichtungen.
7. Ausführung und Koordination
Der KUNDE ist verantwortlich für die Bereitstellung der erforderlichen Bedingungen wie zum Beispiel freien Zugang oder Bereitstellung von Strom- und Wasseranschlüsse. Bei Nichteinhaltung können zusätzliche Kosten entstehen.
8. Übergang von Nutzen und Gefahr
Mit der Übergabe der Ware geht das Risiko auf den KUNDEN über. Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die Ware Eigentum von CYBEX.
9. Inbetriebnahme / Abnahme
Die offizielle Abnahme erfolgt nach Fertigstellung. Nicht erfolgte Mängelrügen innerhalb 10 Kalendertagen gelten als Genehmigung (gemäss SIA-Norm 118).
10. Preise und Zahlungskonditionen
Massgebend sind die offerierten oder vertraglich geregelten Preise und Gebühren von CYBEX. Sämtliche Preise, wenn nicht anders gekennzeichnet sind in Schweizerfranken und exklusiv Mehrwertsteuer (MwSt.) angegeben.
- Unsere Preise basieren auf den zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Lohn-, Material- und Nebenkosten. Im Falle einer Erhöhung dieser Kosten sind wir frühestens 6 Monate nach Vertragsabschluss berechtigt, unsere Vergütung auf Basis der erhöhten Kosten abzurechnen.
- Regiearbeiten werden zu den bei Ausführung geltenden Ansätzen und Preisen berechnet.
- Warte- und Reisezeiten gelten als Arbeitszeit, soweit sie nach den für CYBEX geltenden arbeitsrechtlichen Regelungen als Arbeitszeit zu entlohnen sind und werden in Rechnung gestellt.
- Es gelten folgende Zuschläge für Arbeitszeiten ausserhalb der üblichen Arbeitszeiten:
Montag bis Freitag 20.00 – 23.00 Uhr plus 50%
Montag bis Sonntag 23.00 – 06.00 Uhr plus 100%
Samstag 06.00 – 23.00 Uhr plus 50%
Sonntag & Feiertage plus 100% - CYBEX behält sich das Recht vor, bei Aufträgen die folgenden Zahlungskonditionen anzuwenden:
- 40% Anzahlung bei Auftragserteilung respektive vor Materiallieferung
- 40% Anzahlung bei Start Ausführung
- 20% nach Abschluss der Arbeiten (Schlussrechnung)
- Rechnungen von CYBEX sind innerhalb von 10 Tagen netto, ohne anderweitige Abzüge, in Schweizer Franken zu unserer freien Verfügung an unserem Domizil zahlbar. Die Zurückhaltung oder die Kürzung von Zahlungen wegen Beanstandungen oder die Verrechnung von Gegenforderungen ist nicht gestattet. Werden die Zahlungs- und Mahnfristen überschritten, wird einen Verzugszins verrechnet, der dem geltenden Ansatz für ungedeckte Bankkredite am Domizil entspricht.
11. Pflichten des Kunden
Der KUNDE gibt CYBEX von sich aus die zur Erfüllung des Vertrags notwendigen Informationen, Unterlagen sowie die vertraglich definierten Materialien und Ressourcen. Der KUNDE ist für eine fristgerechte Bezahlung der bezogenen Leistungen verantwortlich. Der KUNDE oder sein Vertreter ist verpflichtet, gelieferte Ware umgehend auf seine Vollständigkeit und Schäden zu prüfen und Mängel zu melden. Der KUNDE hat Störungen oder Mängel der Anlage so rasch wie möglich zu melden. Der Kunde ist verpflichtet, Passwörter, Identifikationscodes, Login-Daten, etc. sicher zu verwahren und keinen Drittpersonen zugänglich zu machen. Der KUNDE ist für die Verwahrung der Zugangsdaten allein verantwortlich. Schadenersatzforderungen wegen Nutzen der Dienste durch eine Dritt- oder Fremdperson werden von CYBEX abgelehnt.
12. Gewährleistung, Haftung und Garantie
CYBEX garantiert die fachgerechte Ausführung ihrer Leistungen. Erbringt CYBEX kostenlose Zusatzleistungen, so hat der KUNDE darauf keine Erfüllungs- oder Gewährleistungsansprüche. CYBEX ist berechtigt, vergütungsfrei zur Verfügung gestellte Dienste einzustellen, zu ändern oder nur noch gegen Bezahlung anzubieten. In einem solchen Fall wird der Kunde rechtzeitig informiert.
12.1 Haftung
Mit Ausnahme der Haftung für Garantieleistungen wird jede weitere Haftung von CYBEX ausgeschlossen. Direkte, indirekte, zufällige und Folgeschäden (einschliesslich entgangenen Gewinns), die durch Störungen oder Versagen der Systeme, höheren Gewalten, unterlassener Wartung, natürlicher Abnutzung, ausserordentliche Beanspruchung, fehlerhafte Manipulationen, Missachtung von Betriebsvorschriften, Vandalismus, unsachgemässer Benutzung (insbesondere von Dritten) entstehen und allfällige Betriebsausfälle verursachen, werden von der Haftung von CYBEX ausdrücklich ausgeschlossen. CYBEX haftet nicht für die Arbeiten von Drittfirmen, welche nicht direkt von CYBEX beauftragt wurden.
12.2 Garantie
Die Garantieleistung basiert auf der SIA-Norm 118. Mängel sind vor Ablauf der Garantiefrist schriftlich zu rügen. Stellt sich die Beanstandung als nicht berechtigt heraus, gehen sämtliche Kosten zu Lasten des KUNDEN. Von der Gewährleistung insbesondere ausgeschlossen sind Mängel, die auf höheren Gewalten, unterlassener Wartung, natürlicher Abnutzung, ausserordentliche Beanspruchung, fehlerhafte Manipulationen, Missachtung von Betriebsvorschriften, Vandalismus, unsachgemässer Benutzung (insbesondere von Dritten) beruhen.
13. Datenschutz
Beim Umgang mit Daten hält sich CYBEX an die geltende Gesetzgebung. CYBEX erhebt, speichert und bearbeitet nur Daten, welche für die Erbringung der Dienstleistungen, für die Abwicklung und Pflege der Kundenbeziehung, namentlich die Gewährleistung einer hohen Dienstleistungsqualität, für die Sicherheit von Betrieb und Infrastruktur sowie für die Rechnungsstellung benötigt werden.
Der KUNDE willigt ein, dass
- seine Daten zu Inkassozwecken an Dritte weitergeben darf.
- im Zusammenhang mit Abschluss und Abwicklung des Kaufvertrages Auskünfte über ihn einholen bzw. Daten betreffend seinem Zahlungsverhalten weitergeben kann.
- seine Daten für Marketingzwecke bearbeitet werden dürfen, namentlich für die bedarfsgerechte Gestaltung und Entwicklung ihrer Dienstleistungen und für Angebote. Der KUNDE kann die Verwendung seiner Daten zu Marketingzwecken einschränken oder untersagen lassen. Die Parteien vereinbaren, dass sämtliche Informationen insbesondere persönliche Daten wie E-Mail-Adressen, Telefonnummern, Softwareeinstellungen, Programmdaten, Sensordaten, objektspezifische Daten usw. vertraulich behandelt werden. CYBEX ist jederzeit berechtigt, alle gespeicherten Daten von externen Hosting-Firmen (externe Server) verwalten zu lassen, dies immer nach schweizerischem Datenschutzgesetz. CYBEX ist während der Vertragsdauer berechtigt, den KUNDEN/Nutzer, Fotos des Objekts, dessen Logo und die Art der erbrachten Leistung auf ihrer Website zu erwähnen und als Geschäftsreferenz zu nennen.
14. Salvatorische Klausel
Die allfällige Unwirksamkeit und Undurchsetzbarkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB lässt die Geltung der restlichen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchsetzbaren Bestimmung tritt eine wirksame Bestimmung, die dem wirtschaftlichen Zweck der zu ersetzende Bestimmung möglichst nahekommt. Das gilt auch für Vertragslücken.
14. Salvatorische Klausel
Unwirksame Bestimmungen berühren die Gültigkeit der übrigen nicht.
An ihre Stelle tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
15. Änderungen der AGB
CYBEX behält sich vor, die AGB jederzeit anzupassen.
16. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt Schweizer Recht. Gerichtsstand ist St. Gallen.
17. Geistiges Eigentum
Urheberrechte an Dokumentationen und Entwürfen liegen bei CYBEX und dürfen nicht ohne schriftliche Erlaubnis von CYBEX an Dritte weitergegeben werden.
18. Vertraulichkeit
Beide Parteien verpflichten sich zur Vertraulichkeit bezüglich aller Geschäftsinformationen.